Grundwasser
 nitrataustragsgefährdete Gebiete nach § 13 DüV (2020)
 Beschreibung: Kulisse für die Abgrenzung von gefährdeten und nicht gefährdeten Gebieten durch Nitrataustrag nach § 13 Düngeverordnung. Es handelt sich um eine Binnendifferenzierung innerhalb der Kulisse der nitratbelasteten Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) zur künftigen Umsetzung von § 13 Düngeverordnung im Rahmen der Landesdüngeverordnung NRW. Die Kulisse basiert im ersten Schritt auf den aktuellen Monitoringergebnissen für Nitrat, die im Zeitraum 2013 - 2018 für den 3. Bewirtschaftungsplan (BWP) zur Umsetzung der EG-WRRL an den rd. 1.500 WRRL-Grundwassermessstellen erhoben wurden. Grundwasserkörper, für die nach aktueller Bewertung auf Basis dieser Monitoringergebnisse weder ein schlechter Zustand in Bezug auf Nitrat noch ein ansteigender Trend bei Nitrat festgestellt wird, werden als unbelastetes Gebiet eingestuft. In einem zweiten Schritt wurden in den verbleibenden Grundwasserkörpern die Modellierungsergebnisse aus dem Kooperationsprojekt GROWA+ NRW 2021 (https://www.flussgebiete.nrw.de/growa-nrw-2021-4994) auf Feldblockebene übertragen und diejenigen Feldblöcke identifiziert und als nitrataustragsgefährdet ausgewiesen, auf denen die bisher nach Düngeverordnung 2017 geltenden Massnahmen nicht ausreichen, um die Ziele der EG-WRRL bzw. Nitratrichtlinie (Nitrat-Schwellenwert von 50 mg/L im neu gebildeten Grundwasser) einzuhalten bzw. zu unterschreiten. Für die o.g. nitrataustragsgefährdeten Gebiete sieht die Düngeverordnung zusätzliche Massnahmen der Landwirtschaft vor. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe/Flächen dient das aktualisierte Thema in ELWAS-Web.
 Ansprechpartner:  Lukas Raffelsiefen, LANUV, fachbereich52@lanuv.nrw.de
 Herkunft:  Land NRW
 Stand: März 2020